Beitragstabelle ab 01.06.2023
Für den gemeinnützigen Verein „Flatback and cry e.V.“ gültig ab 01.06.2023 als PDF-Download.
Aufnahmegebühr
einmalig, jedoch auch bei Wiederaufnahme Euro 15,00
Mitgliedsbeitrag für passive Mitglieder
monatlich Euro 5,00
Trainingsbeitrag für aktive Mitglieder
monatlich für tanzende Vereinsmitglieder (inkl. Mitgliedsbeitrag)
Kreativer Kindertanz | Euro 24,00 |
Kids Company 1-3 | Euro 24,00 |
Junior Company | Euro 30,00 |
Company 2 | Euro 42,00 |
Company 2 (ermäßigt) | Euro 34,00 |
Company 1 | Euro 54,00 |
Company 1 (ermäßigt) | Euro 44,00 |
Trainingsklassen 1 und 2 | Euro 42,00 |
Trainingsklassen 1 und 2 (ermäßigt) | Euro 34,00 |
jede weitere gebuchte Klasse, 1x wöchentlich 90 min. zusätzlich | Euro 12,00 |
jede weitere gebuchte Klasse, 1x wöchentlich 90 min. zusätzlich (ermäßigt) | Euro 10,00 |
In den Bühnenklassen JC, C1, C2 und teilweise auch TK1 werden neben dem Tanztraining noch Choreografien geprobt, für die keine Beiträge erhoben werden. Die genauen Unterrichtszeiten und Trainingstage sind der Internetseite zu entnehmen.
Die Trainingsbeiträge setzen sich zusammen aus dem monatlichen Mitgliedsbeitrag und einem Zwölftel des Jahresentgeltes für das Training, dem nur die tatsächlichen Unterrichtswochen zugrunde liegen. In den Berliner Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen findet in der Regel kein Unterricht statt. Eventuell zusätzlich angebotenes Ferientraining ist für die Mitglieder eines der o.g. Kurse kostenfrei.
Trainingskarte
5 x 90 min. | Euro 60,00 |
- berechtigt zur Teilnahme an 5 Trainingseinheiten á 90 min. in einem bestimmten Kurs
- Gültigkeit 8 Wochen
- BesitzerInnen von Trainingskarten sind regulären Mitgliedern im Training gleichgestellt und erhalten individuelle Betreuung nach Bedarf
Gastkarte
1 Trainingseinheit passive Mitglieder | Euro 9,00 |
Nichtmitglieder | Euro 13,00 |
- berechtigt zur Teilnahme an 1 Trainingseinheit (90 min)
- erhältlich für Ferientraining und in Absprache mit der Kursleiterin für Erwachsenenkurse
- freie Plätze nach Verfügbarkeit, Entscheid liegt bei der Kursleiterin
- NutzerInnen von Gastkarten haben keinen Anspruch auf individuelle Trainingsbetreuung
- vorherige Anmeldung erbeten
- gilt nicht für die regelmäßige Teilnahme an einem wöchentlichen Kurs
Ermäßigungen
- werden nur gegen Vorlage eines Nachweises gewährt
- sind alle 6 Monate erneut nachzuweisen
- gelten für Schüler, Auszubildende, Studenten, im sozialen Jahr befindliche Mitglieder und Mitglieder, deren monatliches Nettoeinkommen 1.200 € unterschreitet
Zahlungsbedingungen
- Alle angegebenen Beiträge sind Monatsbeiträge und bis zum 15. des laufenden Monats fällig (Zahlungseingang auf dem unten angegebenen Vereinskonto). Für die Bezahlung wird die Einrichtung eines Dauerauftrages empfohlen.
- Bei Vereinsaufnahme zum 15ten eines Monats ist im ersten Monat der halbe Monatsbeitrag zu bezahlen.
- Die Aufnahmegebühr ist mit dem ersten Monatsbeitrag, spätestens jedoch bis 4 Wochen nach Vereinsaufnahme zu bezahlen.
- Bei verspäteter Zahlung der Aufnahme-, Mitglieds- und Trainingsbeiträge wird pro Mahnung eine Mahngebühr in Höhe von Euro 5,00 erhoben. Die erste Zahlungserinnerung ist kostenfrei.
Bankverbindung
Kontoinhaber: Flatback and cry e.V.
Bank: HypoVereinsbank
Konto-Nr.: 606854307
BLZ: 10020890
IBAN: DE25100208900606854307
BIC: HYVEDEMM488
Ergänzende Hinweise
- Gemäß Freistellungsbescheid zur Körperschaftsteuer vom 18.09.18.[1] ist Flatback and cry e.V. nicht berechtigt, für Mitgliedbeiträge Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen, weil Zwecke im Sinne der § 10b Abs. 1 Satz 8 EStG gefördert werden. Für Spenden zur Verwendung gemäß Satzung können jedoch Zuwendungsbestätigungen ausgestellt werden.
- Die Kündigungsfrist der Mitgliedschaft regelt die Geschäftsordnung des Vereins. Sie beträgt aktuell 3 Monate zum Monatsende.
- Diese Beitragstabelle wurde von der Mitgliederversammlung am 07. Mai 2023 beschlossen und ersetzt ab dem ersten Gültigkeitstag alle vorherigen.
[1] Der Freistellungsbescheid wird etwa alle 3 Jahre neu ausgestellt, es ist jedoch davon auszugehen, dass dieses Verbot zur Spendenbescheinigung für Mitgliedsbeiträge bestehen bleibt. Die jeweils aktuelle Fassung des Bescheides ist auf Anfrage beim Vorstand des Vereins erhältlich.